Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden unzählig viele Menschen aufgrund von „Vorbereitung zum Hochverrat“ festgenommen. Jakob Policky war einer dieser Fälle. Er war Volksschullehrer und wurde 1942 „zu fünf Jahren Zuchthaus und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte“ (Ehrverlust) verurteilt.
Die Artikel §80–§87 des RStGB regelten die Strafbarkeit des Hochverrats. Als Hochverrat wurden Handlungen angesehen, die sich gegen den Staat als Einzelwesen richteten und eine revolutionäre Staatsumwälzung mit Mitteln der Gewalt hervorrufen wollten. Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden diese Artikel allerdings stark erweitert. Die „Vorbereitung zum Hochverrat“ wurde im §83 Abs. 2 RStGB aufgeführt. Jede auch noch so entfernte Vorbereitungsunternehmung konnte dazu führen, dass man für die „Vorbereitung zum Hochverrat“ verhaftet wurde. So war es möglich, dass jemand wie Jakob Policky, der ein scheinbar ein ganz einfaches, normales Leben führte, festgenommen und verurteilt werden konnte. Es wird in seiner Zuchthausakte zwar erwähnt, dass Policky aufgrund von „reichsfeindlichem Verhalten“ verhaftet und verurteilt wird, allerdings wird nirgendwo deutlich, worin sich dieses Verhalten geäußert habe. Er hat jahrelang als Volksschullehrer gearbeitet, zwischenzeitlich sogar als Schulleiter, war mit Marie Policky verheiratet und hatte drei Kinder mit ihr (Edenek, Jaroslava und Drakomira).
Am 13.03.1941 wurde Policky schließlich festgenommen und am 14.10.1942 verurteilt. Zu Beginn der Haft befand sich Policky in Breslau, er wurde allerdings bald ins Zuchthaus Wehlheiden überführt. Dort musste er dann bei der Firma Bitter und Polar Zwangsarbeit leisten. Die Firma Bitter und Polar war damals die älteste Kühlschrankfabrik. Letztendlich starb Jakob Policky am 22.09.1944 auch, während der Zwangsarbeit, durch einen Bombenangriff.
Eine Besonderheit in Polickys Fall liegt darin, dass die Anträge seiner Frau, ihn besuchen zu dürfen, jedes Mal genehmigt wurden. Dies war zu dieser Zeit keine Selbstverständlichkeit, nur selten hatten Familienmitglieder die Möglichkeit ihre Geliebten zu besuchen.
Berufslaufbahn
- 01.09.1915 – 15.10.1915 Volksschullehrer in Hörtling
- 15.10.1915 Kriegsende 1918 im Militär
- 01.12.1918 – 01.12.1919 Volksschullehrer in Schidowitz
- 01.12.1919 – 30.08.1926 Schulleiter in Töschen
- ab 30.08.1926 Oberlehrer in Budkau
Haft
- 13.03.1941 – 14.10.1942 Polizei- und Untersuchungshaft
- 28.05.1941 eingeliefert in Breslau
- 13.08.1942 Besuch seiner Frau (Breslau)
- 05.10.1942 Besuch seiner Frau (Breslau)
- 12.10.1942 – 13.10.1942 Hauptverhandlungstermin
- 13.10.1942 Besuch seiner Frau (Breslau)
- 15.10.1942 Beginn Strafzeit
- 03.11.1942 Eingeliefert in Strafanstalt Wohlau
- 20.02.1943 Zuchthaus Wehlheiden